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Breitband als Geschäftsmodell: Der Ausbau muss sinnvoll sein

Berlin, 5. August 2019 | Matthias-Magnus Dudzus, Geschäftsführer tktVivax GmbH und Vivax Consulting GmbH

In Sachen Internetgeschwindigkeit ist Deutschland längst weit abgeschlagen: Waren wir im Vorjahr noch auf Platz 25 in der Welt, sind wir 2019 sogar auf Platz 31 abgerutscht (www.it-daily.net). Zwar will die Bundesregierung das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Doch dafür müssen tragfähige Breitband-Geschäftsmodelle entwickelt werden. Allein auf Fördermittel zu setzen, reicht bei weitem nicht aus.

 

Flächendeckender Ausbau ohne flächendeckende Förderung

Noch in dieser Legislaturperiode will die Bunderegierung zumindest alle Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser an das Gigabit-Netz anschließen. Damit das gelingt werden dafür Fördermittel zur Verfügung gestellt. Öffentliche Zuschüsse gibt es ansonsten nur für den Glasfaserausbau in den sogenannten „weißen Flecken“. Das sind Gebiete mit einer Datenrate von weniger als 30 mbit/s. Gefördert wird zudem, wenn kein Marktteilnehmer – wie etwa die Telekom – einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb in Zukunft gewährleistet sieht. Basis dafür ist jeweils eine Marktabfrage.

Für die restlichen Flächen bleibt der schwarze Peter bei den Kommunen, Städten und Landkreisen hängen. Denn auch wenn der Ausbau dort nicht vom Bund oder den Ländern gefördert wird, müssen sie ihren Bürgern ein Gigabit-Netz zur Verfügung stellen. Wie bei Strom, Gas oder Wasser gehört die Breitbandförderung künftig ebenfalls zur kommunalen Daseinsvorsorge. Damit dies nicht auf Dauer zu einem Zuschussgeschäft wird, ist eine saubere Business-Planung unverzichtbar, bevor überhaupt an eine entsprechende Netzplanung gedacht werden kann. Basis dafür ist die genaue Analyse, wie und unter welchen Prämissen ein eigenständiger Netzausbau und eventueller Betrieb vollzogen werden kann. Nur so kann eine flächendeckenden Breitbandversorgung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zukunftssicher umgesetzt werden.

Starre Modelle funktionieren nicht

Mit dem Betrieb eines Aktivnetzes lässt sich die Wertschöpfungstiefe deutlich steigern. Hier muss aber zunächst die Frage des Betreibers geklärt werden. Normalerweise wird eine Kommune das lokale Stadtwerk beziehungsweise dessen Telekommunikationstochter bevorzugen. Doch bei den nötigen Investitionen für solch ein Netz werden schnell EU-Ausschreibungen notwendig, die diesen Wunsch torpedieren können. Auch lohnt es sich, genau darauf zu achten, welche Bedingungen die Vergabe von Fördermitteln vorsehen. Denn auch diese sind oft mit Vorgaben verknüpft, die die Vergabe stark beeinflussen. Natürlich müssen für den Betrieb eines Aktivnetzes deutlich weitergehende Kompetenzen und ein eigens dafür zuständiges Team aufgebaut werden, denn ein Breitbandnetz ist technologisch etwas völlig anderes als etwa ein Stromnetz. Das gilt auch für die Partner, die mit einzubeziehen sind, wie etwa die „Übertragungsnetzbetreiber“ der überregionalen Backbones.

Vom Netzbetreiber zum Diensteanbieter

Die Wirtschaftlichkeit von Breitbandnetzen wird am Besten mithilfe eines dynamischen Business-Case-Modells untersucht. Dies bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Szenarien und Geschäftsmodelle auf ihre wirtschaftlichen Potenziale hin abzuklopfen. Je nach beabsichtigter Wertschöpfungsstufe werden die Modelle dann aufbereitet. Die Wertschöpfung kann dabei vom reinen Auf- und Ausbau sowie der Verpachtung des Netzes bis hin zu Positionierung als umfassender Internetdienstleister reichen. Ausgehend von einer ersten Kostenprognose wird das jeweilige Modell immer exakter ausgearbeitet. Am Ende steht dann die detaillierte Analyse der Konditionen der Vorprodukte, der eigenen Produkte, der Vertriebsstrategien, der Preisfindung sowie der Umsatz-, Gewinn- und Verlustplanung. Damit liegen alle Fakten vor, um auf dieser Basis eine Entscheidung für einen wirtschaftlichen Ausbau des Netzes treffen zu können. Eine detaillierte Business-Case-Betrachtung wird so zur nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage für ein politisches Gremium oder den Aufsichtsrat eines Stadtwerks.

Auf Sinnvolles beschränken

Dabei spielen zahlreiche Parameter eine Rolle, die eine Gebietskörperschaft oft gar nicht selbst einschätzen kann, weil Erfahrungswerte fehlen oder das benötigte Know-how im Hause gar nicht vorhanden ist. Bei der Auswahl eines externen Partners sollte aber darauf geachtet werden, dass dieser in der Lage ist, zwischen „unverzichtbar“ und „nice-to-have“ zu unterschieden. Denn angesichts der immensen Investitionskosten sollten sich Kommunen oder Kreise auf die sinnvollen Maßnahmen beschränken. Das kann im Ernstfall auch bedeuten, dass ein solches Projekt für eine Gebietskörperschaft als unwirtschaftlich eingestuft wird und nicht umgesetzt werden sollte. Auch hier lohnt sich eine ausführliche Business-Case-Analyse, bevor man die Straße aufreißt, um Leitungen zu verlegen. Denn dann versenkt man unter Umständen bares Geld und verschwendet Steuermittel.

Breitbandgeschäftsmodell
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