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Eilige Sache: Mitmachen beim 5G Innovationswettbewerb

Berlin/Stuttgart, 16. August 2019

Am 1. August 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (kurz BMVI) die Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ veröffentlicht. Danach können ab sofort entsprechende Förderanträge eingereicht werden. Für die Erstellung eines Konzeptes können dabei bis zu 100.000 Euro Zuschuss vergeben werden – und dies als 100-prozentiger Zuschuss. Mit diesen Mitteln soll es Gemeinden, Städten und Landkreisen ermöglicht werden, in Partnerschaft mit Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen detaillierte Konzepte zu Anwendungsfällen der 5G-Technologie zu erarbeiten.

FÖRDERUNG AUCH FÜR DIE UMSETZUNG

Eine Umsetzung dieser Konzepte soll 2020 in einem zweiten Förderverfahren unterstützt werden. Das BMVI beabsichtigt, aus den erstellten Konzepten besonders herausragende Ideen zu prämieren und bei der Umsetzung dieser Ideen zu unterstützen. Dabei können Technik- und Implementierungskosten in Millionenhöhe bezuschusst werden.

Zur Antragseinreichung für die Konzeptförderung ist es notwendig, dass der Antragsteller bereits eine sehr gute Vorstellung über den Anwendungsfall oder die Anwendungsfälle, sofern es mehrere Ideen gibt, mitbringt. Denn es muss eine gut strukturierte Projektskizze eingereicht werden, welche inhaltlich mit den anderen Anträgen verglichen wird. Das BMVI wertet diese aus und gibt nur für die 50 besten Konzepte einen Zuschuss.

BREITES THEMENSPEKTRUM MÖGLICH

Interessierte Kommunen sollten sich zeitnah darum bemühen, Projektideen zu erarbeiten oder bestehende Ideen auszuarbeiten. Die förderfähigen Anwendungsbereiche sind dabei relativ frei wählbar. Das BMVI nennt als Fokuspunkte des Förderprogramms Anwendungen in den Bereichen Energie, Gesundheit, Industrie 4.0, Verkehr, Landwirtschaft sowie im Logistikbereich. Jedoch sind auch andere Anwendungsbereiche denkbar, das Förderprogramm ist in dieser Hinsicht offen. Es ist auch zulässig, mehrere Projektideen in einen Antrag einzubringen. Eine Erhöhung der Fördersumme oder bessere Chancen bei der Bewilligung ergeben sich dadurch aber nicht. Bei der Ausarbeitung ist es sinnvoll, die Projektideen der bereits sechs festgelegten Modellregionen zu berücksichtigen, um zu verhindern, dass sich die Projekte zu stark ähneln. Denn wenn dies der Fall ist, besteht die Gefahr, dass keine Fördermittel gewährt werden – weder für das Konzept noch für eine beabsichtigte Umsetzung.

tktVivax verfügt über Erfahrungen bei der Beratung von Kommunen und Netzbetreibern über die Möglichkeiten beim Einsatz von 5G-Technologien und bei der Ausarbeitung von Anwendungsszenarien speziell für den kommunalen Bereich – auch in Kooperation mit Partnerunternehmen. Über den 5G Innovationswettbewerb werden zahlreiche Anträge unterstützt. Da bei der Festlegung der ersten sechs Modellregionen kein Projekt in Baden-Württemberg zum Zuge kam, stehen speziell in diesem Bundesland die Chancen auf eine Projektförderung sehr gut.

KEINE ZEIT VERLIEREN

Sollten Sie Interesse an den Möglichkeiten der 5G-Technologie haben und von den Fördermitteln profitieren wollen, so können Sie sich gerne an uns wenden. In einem direkten Gespräch können wir Ansätze für Projektideen erarbeiten, bestehende Ansätze ausarbeiten oder die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördermittel aufzeigen. Auch bei der Beantragung selbst unterstützen wir. Beachten Sie aber, dass die Frist zur Antragseinreichung drängt! Alle Anträge müssen spätestens zum 17. September 2019 beim BMVI eingegangen sein. Um einen möglichst sinnvollen Antrag auszuarbeiten sind mehrere Wochen Vorlaufzeit notwendig. 

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